Wählen gehen in alte Schule

Am 23. Februar 2025 wird vorgezogen ein neuer Bundestag gewählt. Die alte Schule in Westerhausen, das „Historische Schulgebäude“, ist wie seit vielen, vielen Jahren wieder Wahllokal. Der Trägerverein, der das alte unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude ehrenamtlich pflegt und unterhält, möchte alle Wahlberechtigten aus dem Hennefer Wahlbezirk 110, also den Orten Edgoven, Westerhausen, Lanzenbach, Kurscheid, Kurenbach, Hofen, Rütsch und Umgebung, daran erinnern, ihr Wahlrecht nicht nur wahrzunehmen, sondern als Pflicht zu begreifen. Denn das Recht für Jedermann und Jedefrau, wählen zu dürfen, wurde über einen sehr, sehr langen Zeitraum mühevoll erkämpft. Und: Demokratien leben von der Mitwirkung ihrer Völker. Also wirken Sie bitte mit!

Nach dem Grundgesetz Artikel 38 Abs. 1 werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Abs. 2 lautet: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“

Weil für die Veranstaltung der „Blumenkinder Westerhausen“ am 28. Februar auf dem Schulhof bereits das Zelt aufgebaut sein wird, stehen Parkplätze dann nur außerhalb des Schulgeländes zur Verfügung. Die Vorfahrt bis zum behindertengerechten Eingang zum Wahllokal wird aber ermöglicht.

Wir, der Trägerverein für das historische Schulgebäude Westerhausen, verbinden die Bitte um Teilnahme an dieser und allen kommenden Wahlen mit zwei Fragen:

  • Wer weiß es oder wie können wir herausfinden, seit wann die Schule als Wahllokal dient?
  • Wer weiß es oder wie können wir herausfinden, seit wann es den Waldweihnachtsmarkt in Kurscheid gibt?

Wer immer etwas dazu beitragen kann, wendet sich bitte